Vereinsordnung des TSV Amönau

Präambel
Der Verein gibt sich eine Vereinsordnung um vereinsinterne Abläufe und Zuständigkeiten über die Satzung hinaus zu regeln und fest zulegen. Die Vereinsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes.
Die Vereinsordnung wird ergänzt durch eine Ehrungsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan.
Die Ehrungsordnung regelt die vom Verein durchzuführenden Ehrungen.
Der Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten von wiederkehrenden Arbeiten und Aufgaben.

Zweck und Ziele des Vereins
Es gelten grundsätzlich die in der Satzung im §2 festgelegten Ziele.

Konzeptionelle Ausrichtung des Vereins
Um den Bestand des Vereins und dessen langfristige Weiterentwicklungen zu sichern, sind die Vereinstätigkeiten und zukünftige Aufgabenstellungen jährlich durch den geschäftsführenden Vorstand neu zu definieren und den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.
Zur Zeit werden der Zweck und die Ziele wie folgt definiert:

Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sport- und Bewegungsangebote für alle Altersklassen zu erstellen, zu pflegen und aufrecht zu erhalten. Die Angebote sollen der Erhaltung und Förderung der körperlichen Fitness und Gesundheit dienen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Angeboten für Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, diese nachhaltig und langfristig für Sport und Bewegung zu begeistern.

Das Angebot umfasst derzeit:

Angebote für Kinder

• Verschiedene Kinderturngruppen bis 6 Jahre
• verschiedene Kindertanzgruppen ab 6 Jahre
• Tischtennis ab 8 Jahre
• Jugend-Fußball ab 6 Jahre – Bambini ab 4 Jahre

Spezielle Kinderturnangebote

  • Eltern-Kind-Turnen für Kleinkinder bis 4 Jahre
    • Schwerpunkt: Bewegung, Spiel, Materialerfahrung, soziale Kontakte
  • Kleinkinderturnen (4-6 Jahre)
    • Motorische Grundlagenausbildung, Erlernen von Bewegungsabläufen
    • Soziale Kontakte, Umgang mit Regeln, Sieg und Niederlagen etc.
    • Stärken und Schwächen kennenlernen, Hinführen zu bestimmten Sportarten
  • Kinderturnen (6-10 Jahre)
    • Motorische Grundlagenausbildung
    • Konditionelle Fähigkeiten: Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Koordination, Schnelligkeit
    • Soziale Kontakte, Umgang mit Regeln, Sieg und Niederlagen etc.
    • Stärken und Schwächen kennenlernen, Hinführen zu bestimmten Sportarten
    • Sportabzeichen

Angebote für Erwachsene

  • Gymnastik „Fitness und Gesundheit“
  • Tanzen
  • Tischtennis
  • Fußball

Angebote 50plus

  • Wandern
  • Gymnastik

Vorstand
Die Zusammensetzung des geschäftsführenden Vorstands ist in § 7 unsere Satzung geregelt und bedarf keiner weiteren Erläuterungen.
Die Aufgaben sind in §7 Abs.4 ebenfalls geregelt und werden darüber hinaus wie folgt definiert:
Die Zusammensetzung des Gesamt- oder erweiterten Vorstandes ist in der Satzung unter §8 geregelt.
Darüber hinaus gilt folgendes:
Der Gesamtvorstand setzt sich lt. Satzung zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand und den Abteilungsleitern oder deren Vertretern. Darüber hinaus werden gemäß Satzung weitere Mitglieder in den Gesamtvorstand berufen:

a) Leiter der Alten Herren
b) Vorsitzenden des Förderkreises oder dessen Vertreters
c) 2. Kassierer
d) 2. Schriftführer /Pressewart
e) Beisitzer

Die Aufgaben des Gesamtvorstandes sind in der Satzung genau geregelt und bedürfen keiner weiteren Ergänzung.

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist in §4 der Satzung geregelt. Alle Kinder und Erwachsene, die ein Angebot im Verein wahrnehmen, müssen auch aus versicherungsrechtlichen Gründen nach einer Schnupperzeit von max. 3 Monaten als Mitglieder geführt werden. Für Anmeldungen ist das dafür vorhandene Anmeldeformular zu verwenden und beim Kassierer (oder Vorstand)einzureichen
Die jeweiligen Abteilungsleiter und die betreffenden Übungsleiter in den Gruppen sind für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich.

Mitgliederbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt z.Zt. 48 €/Jahr. Der Familienbeitrag beträgt 100€/Jahr und gilt für Familien ab dem 3. Familienmitglied. Kinder unter 4 Jahren zahlen die Hälfte des jeweils gültigen Beitrags.
Ab dem 4. Lebensjahr wir der volle gültigen Vereinsbeitrag fällig.
Ab dem 18. Lebensjahr werden die Mitglieder aus dem Familienbeitrag herausgenommen und zur eigenständigen Zahlung des Beitrags herangezogen. Grundsätzlich ist eine Befreiung vom Mitgliederbeitrag oder Weiterführung als Familienmitglied möglich, die Voraussetzungen hierfür sind Ausbildung (Schule, Studium), soziale Härten (Arbeitslosigkeit, etc.) Hierüber beschließt in jedem Einzelfall der geschäftsführende Vorstand.
Ehrenmitglieder sind automatisch vom Mitgliedsbeitrag befreit.

SEPA Einzugsverfahren
Ab 01.02.2014 gilt für das Einzugsverfahren der Jahresbeiträge nach SEPA folgendes:
Die bestehenden und vorliegenden Einzugsermächtigungen werden als Lastschriftmandate weitergeführt. Die Mitgliedernummer ist auch die Lastschrift-Mandatsnummer.
Die Abbuchungstermine des Jahresbeitrages eines jeden Geschäftsjahres werden auf den 5. Februar und den 5. Oktober festgelegt. Die Termine gelten auf Dauer, eine gesonderte Benachrichtigung der Mitglieder erfolgt nicht mehr.

Abteilungen
Der Verein ist ein Mehrspartenverein und unterhält z.Zt. eine Fußballabteilung, eine Tischtennisabteilung sowie eine Turn- bzw. Gymnastikabteilung.
Grundsätzliches ist in §11 unserer Satzung geregelt.
Jede Abteilung gibt sich eine Organisationsstruktur die auch laufend ergänzt oder aktualisiert werden kann.
Über die Richtigkeit in Übereinstimmung mit der Vereinssatzung entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

Darüber hinaus gilt folgendes:
Die Abteilungsleitung leitet eigenständig und eigenverantwortlich die Abteilung. Eventuelle Vorgaben des Vorstandes sind hier zu berücksichtigen.
Sie entscheiden auch im vorgegebenen Finanzrahmen über die Finanzen der Abteilung.
Jede Abteilung erhält auf besonderen Wunsch zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres eine Kosten-Nutzenrechnung für das abgelaufene Jahr.
Die Abteilungen sind grundsätzlich für ihre finanzielle Ausstattung zuständig. Das bedeutet: Sie müssen sich selbst finanzieren. Die Basis hierzu bildet der Mitgliederbeitrag, er ist anteilig auf die Abteilungen umzulegen und in der Kosten-Nutzenrechnung abzubilden.
Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Abteilungen bestehen lt. Satzung durch einen evtl. zu erhebenden Abteilungsbeitrag sowie auch durch zusätzliche Veranstaltungen.
Diese Abteilungsveranstaltungen werden eigenständig, wenn nötig unter Beratung des Vorstandes, organisiert und durchgeführt.
Die Abteilungsleiter oder deren Vertreter sind verpflichtet an den Sitzungen des Gesamtvorstandes teilzunehmen. Die Abteilungsleiter können selbstverständlich auch auf Wunsch an Sitzungen des geschf. Vorstandes teilnehmen.

Abteilungszugehörigkeit
Die Mitglieder werden gemäß Ihrer sportlichen Herkunft bzw. Vereinsanmeldung den Abteilungen zugeordnet und bilden somit den Schlüssel für die Verteilung der Beiträge in der Budgetverwaltung.

Zur Fußballabteilung gehören die Alten Herren mit eigenständigem Charakter, deren Leitung ist auch im erweiterten Vorstand vertreten.
Die Fußballjugend inkl. der Bambini-Gruppe gehört zur Fußballabteilung und wird vom Jugendleiter geführt.

Zur Gymnastikabteilung gehören alle Tanz- und Gymnastikgruppen sowie auch eventuell vorhandene Lauf- und Fitnessgruppen. Alle Gruppen bestimmen einen Gruppensprecher, diese stehen der Abteilungsleitung beratend zur Seite.
Die Gruppenstärken sollen bei Inanspruchnahme eines bezahlten Übungsleiters mindestens 12 Personen betragen. Bei Gruppen, die in einem Kurssystem laufen muss die Finanzierung vorher festgelegt werden. Zusätzliche Kursgebühren zur Finanzierung des Kurses sind möglich.

Eine evtl. vorhandene Wandergruppe ist der Gymnastikabteilung zugeordnet, sie wird geführt vom Wanderwart.

Zur Tischtennisabteilung gehören alle aktiven und passiven Mitglieder die Ihren Ursprung im Tischtennissport haben inkl. der Tischtennisjugend die wiederum mit dem Jugendwart in der Abteilungsleitung vertreten sein soll.

Finanzen
Die Finanzen werden vom Kassierer verwaltet. Er ist letztlich verantwortlich für alle finanz-und steuertechnischen Vorgänge, sowie für die Barkassen in den Abteilungen. Die Verwaltung der Barkassen kann er auch an die entsprechenden Abteilungskassierer delegieren, diese sind dann gegenüber dem Kassierer bzw. dem geschf. Vorstand jederzeit nachweispflichtig. Abteilungen sind nicht berechtigt eigenständig Barkassen zu führen oder eigene Konten einzurichten.
Über Ausgaben entscheidet der geschäftsführende Vorstand unter Hinzuziehung der
betreffenden Abteilung. Ein Veto des Kassierers ist zu beachten.
Der Kassierer ist verantwortlich für den Beitragseinzug und die jährliche Erstellung der Umsatzsteuererklärung, sowie auch für die in regelmäßigen Abständen abzugebende Erklärung zur Körperschaftsteuer. Diese ist Grundlage für die entsprechende Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes, welche alle 3 Jahre zu erneuern ist.
Neben der Kassenverwaltung obliegt ihm auch die Verwaltung der Mitglieder über das Vereinsprogramm. Änderungen der Mitgliederdatei dürfen nur von ihm vorgenommen werden.

Übungsleiter
Überall dort wo Bedarf an lizenzierten Übungsleitern besteht, werden solche auch eingesetzt. Die Entlohnung wird über den Verein abgewickelt.
Vorzugweise sollen die Übungsleiter aus den eigenen Reihen rekrutiert werden. Die Ausbildung zum lizenzierten Übungsleiter/Übungsleiterin sowie auch die Weiterbildung kann vom Verein finanziert werden. In diesem Falle muss der entsprechende Übungsleiter/Übungsleiterin die Lizenz mind. 3 Jahre dem Verein zur Verfügung stellen.
Die Entlohnung der Übungsleiter erfolgt nach den üblichen Regeln und steuerlichen Vorschriften, sie beträgt bei Übungsleitern ohne Lizenz grundsätzlich 10 EUR/Std.
Bei vereinsinternen Übungsleitern mit Lizenz 15 EUR/Std.
Die Übungsleiter in der Gymnastikabteilung müssen als Arbeitsnachweis eine Anwesenheitsliste führen, diese ist mit den Monatsabrechnungen beim Kassierer
einzureichen.

Veranstaltung
Veranstaltungen des Gesamtvereins sind vom Gesamtvorstand zu organisieren. An der Durchführung beteiligen sich alle Abteilungen.
Abteilungsveranstaltungen dienen neben dem sportlichen Aspekt auch zur Finanzierung der Abteilungen. Diese sind von den Abteilungen unter Beratung und Hilfe des Vorstandes eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Gemeinsame Veranstaltungen verschiedener Abteilungen sind grundsätzlich möglich.

Ehrungen
Grundlage von Vereinsehrungen ist das Ehrenstatut
Darüber hinaus werden auf Antrag der Abteilungen Verbandsehrungen durchgeführt. Hierzu muss regelmäßig von den Abteilungen geprüft werden, wer zur Ehrung vorzuschlagen ist. Über die Notwendigkeit und Durchführung bzw. Beantragung entscheidet der geschf. Vorstand.

Vereinsimmobilien
Die Vereinsimmobilien und deren Nutzung durch den Verein, dazu zählen das Vereinsheim und das Sportgelände mit 2 Sportplätzen, sind durch langfristige Verträge mit der Stadt bzw. den Eigentümern geregelt. Die alleinige Zuständigkeit für solche Verträge liegt beim geschäftsführenden Vorstand.

Sportanlagen
Die Sportanlagen sind grundsätzlich Vereinsimmobilien, deren Nutzung von allen Abteilungen in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten für laufende Unterhaltung, Betrieb und Reparaturen (bis GWG-Grenze) werden der jeweiligen Abteilung buchtechnisch belastet.
Investitionen in Sportanlagen sind vom Gesamtverein zu tragen.
Die Nutzung von Trainingsplatz und Hauptplatz ist wie folgt festgelegt:
Training für alle Mannschaften (auch bei Vermietung) findet nur auf dem Trainingsplatz statt. Lediglich ist in den Sommermonaten (Vegetationszeit Mai bis Oktober) ein Auslaufen oder Abschluss-Spiel auf dem Hauptplatz erlaubt. Abweichen von dieser Regelung ist nur auf Vorstandsbeschluss möglich.
Ausnahme bilden hier nur die G- und F-Jugendlichen. Ihnen ist die Benutzung zu Trainingszwecken gestattet.
Vermietungen der Sportanlagen sind gegen ein Entgelt möglich und betragen:
Sportplatznutzung inkl. Umkleidekabinen und Dusche für Verbandsspiele € 100,00
Alternativ: Wirtschaftlicher Nutzen

Trainingsplatznutzung mit Beleuchtung und Umkleide- und Duschkabinen € 80,00

Vereinsheim
Das Vereinsheim ist ebenfalls eine Vereinsimmobilie. Die Nutzung ist auch hier durch langfristige Verträge mit der Stadt geregelt. Es steht dem Verein und seinen Abteilungen für alle Aktivitäten wie Veranstaltungen, Versammlungen, Feiern usw. zur Verfügung.
Die Bewirtschaftung des Vereinsheims und dessen Organisation obliegt, in Absprache mit dem Vorstand den jeweiligen Nutzern bzw. den Abteilungen.
Zur Verwaltung kann der Vorstand einen Vereinsheimwart berufen. Dieser kümmert sich um die Belegung, Instandhaltung, Reinigung usw.
Alle Einnahmen im Vereinsheim fließen in die Vereinskasse, können jedoch der veranstaltenden, jeweiligen Abteilung buchtechnisch gutgeschrieben werden.
Bei den lfd. Ausgaben die mit der Nutzung im Zusammenhang stehen ist ebenso zu verfahren.
Bei Investitionen wird der Gesamtverein belastet.
Das Vereinsheim steht auch den Mitgliedern, anderen Personen und Vereinen gegen Entrichtung einer entsprechenden Nutzungsgebühr für private Zwecke zur Verfügung.
Die Nutzungsgebühr ist im Vertrag zur Sportheimvermietung geregelt.

Ablage – Registratur – Aufbewahrung-
Zur nachhaltigen und zur einfachen Nachvollziehung einzelner Vorgänge gibt es für alle Bereiche ein Ablage- und Registratursystem.
Alle Vereinsvorgänge, Post, Dokumentationen jeglicher Art etc. sind sorgfältig den jeweiligen Ablageordner zuzuführen und mind. 10 Jahre aufzubewahren. Dies gilt insbesondere für die Bereich Finanzen, Kassenberichte, und Buchhaltung.

Diese Vereinsordnung wurde vonm geschäftsführenden Vorstand am 24.01.2018 beschlossen.
Änderungen bedürfen der Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand.

Amönau, den 24.01.2018